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Dabei muss Hilfebedarf bestehen für insgesamt wenigsten zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität (Grundpflege), mindestens einmal täglich sowie mehrfach in der Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft.
Der Gesamtbedarf muß mindestens 90 Minuten pro Tag betragen, dabei mindestens 45 Minuten im Bereich der Grundpflege um der Pflegestufe 1 zugeordnet zu werden.
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